SEPA – Lastschriftverfahren

Info an die Mitglieder

Aufgrund einer Verordnung des Europäischen Parlaments, der sogenannten „SEPA-Verordnung" sind alle Lastschriftgläubiger verpflichtet das neue SEPA-Lastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) anzuwenden. In dieser Verordnung wurde der 01.02.2014 als Enddatum für die Nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren festgelegt. In Kürze werden wir unsere Vereinssoftware erweitern und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das neue europäische Zahlungsverkehrssystem umstellen.

Damit das neue System zur Anwendung gebracht werden kann , ist eine Information über diesem System zugrunde liegenden Bedingungen hinsichtlich Neuerungen; bzw. Änderungen notwendig.

Für Fragen stehen wir auch gerne persönlich zur Verfügung.

W. Nagel
Kassenwart